Förderrahmen für Ihr Objekt
Für Gemeinschaften und einzelne Eigentümer in der WEG (KfW 458):
Grundförderung30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Den Antrag stellt die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung.
Förderfähige Höchstkostennach Wohneinheiten gestaffelt: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Bei zwölf Einheiten sind das 151.000 € förderfähige Gesamtkosten für das Gebäude. Maßgeblich ist das Merkblatt zum Zeitpunkt der Antragstellung.
ZeitfaktorDer Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um 750 €. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Gemeinschaft, die den Beschluss auf die übernächste Versammlung verschiebt, rechnet mit schlechteren Konditionen.
Beschluss und KostenSeit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 20 Abs. 1 WEG). Wie die Kosten verteilt werden, regelt § 21 WEG.
Für Unternehmen und Hausverwaltungen mit Mietbestand:
FörderwegJe nach Eigentümerstruktur läuft die Förderung über die KfW 458 (Privatperson als Eigentümerin) oder die KfW 459 (Unternehmen, Wohngebäude) mit eigener Systematik. Die Einordnung übernehmen wir im Gespräch.
ZeitfaktorLäuft die Förderung über die KfW 458, sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um 750 €. Ein früher Antrag rechnet mit den aktuellen Konditionen.
Umlage und CO2-KostenDie Modernisierungsumlage für den Heizungstausch ist gekappt: 0,50 € je m² in sechs Jahren (§ 559e BGB). Der CO2-Vermieteranteil entfällt nach dem Tausch vollständig.
Objektgenaue BemessungDie Bemessung für Ihr Objekt setzen wir im Erstgespräch objektgenau auf, mit dem Stand der KfW-Bedingungen zum Antragszeitpunkt.
ReihenfolgeDer Förderantrag gehört vor die Beauftragung. Die Einzelheiten regelt das KfW-Merkblatt; die Reihenfolge gehen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.
FernwärmeIhr Objekt hängt an Fernwärme. Ein Wärmepumpenprojekt ist dann meist nicht der nächste Schritt; wir ordnen das offen ein. Photovoltaik und Mieterstrom bleiben mögliche Themen.
Ihr nächster Schritt:
Ihren nächsten Schritt leiten wir aus Anlass und Vorbereitungsstand ab; Sie erhalten ihn mit unserer Rückmeldung. Photovoltaik und Mieterstrom nehmen wir als Thema mit ins Gespräch, wenn es zum Objekt passt.
Die VAN DER RHEEDE Renewables erbringt technische und wirtschaftliche Fachberatung. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall, etwa zur Wirksamkeit von Beschlüssen, nehmen wir nicht vor. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Verwaltung oder eine Kanzlei.
Orientierungswerte nach KfW-Programm 458, Merkblatt Stand 07/2026, geprüft am 30.08.2026. Keine Förderzusage; über die Bewilligung entscheidet die KfW. Boni sind an Selbstnutzung geknüpft und werden bei vermieteten Einheiten anteilig gewährt; persönliche Zuschläge einzelner selbstnutzender Eigentümer prüfen wir im Gespräch. Es gelten die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung; maßgeblich ist das jeweils aktuelle Merkblatt.