Zwei Anlagen können gleich aussehen, gleich viel kosten und gleich gut heizen, und trotzdem trennt sie eine Jahreszahl: Ab 2027 dürfen neue Split-Wärmepumpen bis 12 Kilowatt kein R32 mehr tragen. In unseren Projekten kommt deshalb ausschließlich das natürliche Kältemittel R290 zum Einsatz. Diese Seite erklärt, warum, und was der Unterschied für Sie bedeutet.
Stand: 14. August 2026 · Rechtsgrundlage F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573R32-Wärmepumpen sind heute noch legal im Verkauf, sie stehen in Lagern und Preislisten, und sie werden weiter verbaut. Das Gerät selbst funktioniert. Das Problem sitzt tiefer: Die EU hat mit der F-Gase-Verordnung beschlossen, fluorierte Kältemittel schrittweise vom Markt zu nehmen, und R32 gehört dazu.
Wer 2026 ein R32-Gerät kauft, kauft also in eine Technik, deren Neugeräte-Markt in dieser Klasse in wenigen Monaten endet. Die Anlage soll fünfzehn bis zwanzig Jahre laufen, ihr Kältemittel steht aber schon beim Kauf auf der Abschlussliste. Das ist der Unterschied zwischen einem günstigen Angebot und einem guten.
Und wer schon eine R32-Anlage hat? Bleibt gelassen. Für installierte Anlagen gibt es kein Stilllegungsdatum, Betrieb, Wartung und Reparatur bleiben erlaubt. Alle Fristen betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte. Diese Seite ist eine Kaufberatung, keine Warnung an Bestandskunden.
GWP heißt Treibhauspotenzial: wie stark ein Kilogramm des Stoffes das Klima erwärmt, verglichen mit einem Kilogramm CO₂. Die Verordnung zieht die Grenze für neue Geräte bei 150.
Und so liegen die Fristen, die daraus folgen:
R290 ist Propan: ein natürliches Kältemittel mit einem GWP von 3, das von keiner Quote und keiner Frist der Verordnung betroffen ist. Daraus folgen drei praktische Vorteile und eine Eigenschaft, die man kennen muss.
Worauf wir bestehen: In Projekte, die über uns laufen, kommen ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel nach aktuellem Marktstandard. Ein R32-Angebot legen wir Ihnen nicht vor, auch nicht als günstige Alternative, weil der Preisvorteil von heute die Rechnung von morgen ist. Prüfen können Sie das selbst: Das Kältemittel steht in jedem Datenblatt in der Zeile „Kältemittel", und dort muss R290 stehen.
Auslaufende Kältemittel gibt es bei PV nicht, wohl aber dasselbe Muster: Komponenten, die im Angebot günstig aussehen und über die Laufzeit teuer werden. Wir zeigen nur Systeme, die sich über die Jahre tragen, mit belastbaren Produkt- und Leistungsgarantien, dokumentierter Degradation und Wechselrichtern, deren Hersteller es in fünfzehn Jahren voraussichtlich noch gibt. Woran Sie diese Punkte in einem Angebot erkennen und welche Garantie-Fallen verbreitet sind, steht im Ratgeber PV-Angebot prüfen.
Schicken Sie es uns. Wir prüfen Kältemittel, Auslegung und Preis, herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck, und sagen Ihnen auch, wenn es gut ist.
Angebot prüfen lassen →Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, in Kraft seit 11. März 2024, mit dem Inverkehrbringens-Verbot für Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150 zum 1. Januar 2027 und dem Quotenpfad für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (2027: 30 Prozent, 2030: 15 Prozent des Niveaus von 2015). GWP-Werte gerundet nach den in der Verordnung verwendeten Bezugswerten. Förderanforderung natürlicher Kältemittel ab 2028: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Stand der Reform vom 21.07.2026.
Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung. Wir verkaufen keine Anlagen und übernehmen keine handwerkliche Ausführung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner. Der Anlagenvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Rechtsangaben sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.