Kältemittel · F-Gase-Verordnung · Unser Standard

Das Kältemittel entscheidet mit, wie lange Ihre Wärmepumpe eine gute Idee bleibt.

Zwei Anlagen können gleich aussehen, gleich viel kosten und gleich gut heizen, und trotzdem trennt sie eine Jahreszahl: Ab 2027 dürfen neue Split-Wärmepumpen bis 12 Kilowatt kein R32 mehr tragen. In unseren Projekten kommt deshalb ausschließlich das natürliche Kältemittel R290 zum Einsatz. Diese Seite erklärt, warum, und was der Unterschied für Sie bedeutet.

Stand: 14. August 2026 · Rechtsgrundlage F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573
01 · Die Problematik

Was ein auslaufendes Kältemittel für den Käufer heißt

R32-Wärmepumpen sind heute noch legal im Verkauf, sie stehen in Lagern und Preislisten, und sie werden weiter verbaut. Das Gerät selbst funktioniert. Das Problem sitzt tiefer: Die EU hat mit der F-Gase-Verordnung beschlossen, fluorierte Kältemittel schrittweise vom Markt zu nehmen, und R32 gehört dazu.

Wer 2026 ein R32-Gerät kauft, kauft also in eine Technik, deren Neugeräte-Markt in dieser Klasse in wenigen Monaten endet. Die Anlage soll fünfzehn bis zwanzig Jahre laufen, ihr Kältemittel steht aber schon beim Kauf auf der Abschlussliste. Das ist der Unterschied zwischen einem günstigen Angebot und einem guten.

Und wer schon eine R32-Anlage hat? Bleibt gelassen. Für installierte Anlagen gibt es kein Stilllegungsdatum, Betrieb, Wartung und Reparatur bleiben erlaubt. Alle Fristen betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte. Diese Seite ist eine Kaufberatung, keine Warnung an Bestandskunden.

02 · Der Unterschied, sichtbar

Drei Kältemittel, eine Grenzlinie

GWP heißt Treibhauspotenzial: wie stark ein Kilogramm des Stoffes das Klima erwärmt, verglichen mit einem Kilogramm CO₂. Die Verordnung zieht die Grenze für neue Geräte bei 150.

Treibhauspotenzial je Kilogramm Kältemittel, CO2 gleich 1: R410A rund 2100, R32 rund 675, Grenzwert ab 2027 gleich 150, R290 gleich 3 Treibhauspotenzial je Kilogramm (GWP, CO₂ = 1) R410Aviele Bestandsanlagen ≈ 2.100 R32heute noch im Verkauf ≈ 675 R290Propan, natürlich 3 Grenzwert für neue Split-Wärmepumpen bis 12 kW ab 1.1.2027: GWP 150 Balkenlängen maßstabsgetreu. Dass R290 kaum sichtbar ist, ist die Aussage.

Und so liegen die Fristen, die daraus folgen:

Zeitstrahl der F-Gase-Verordnung: 2024 in Kraft, 2027 kein R32 mehr in neuen Split-Waermepumpen bis 12 Kilowatt, 2030 Kaeltemittel-Quote sinkt auf 15 Prozent, 2035 keine fluorierten Kaeltemittel mehr in dieser Geraeteklasse 2024 Verordnung in Kraft 2027 kein R32 mehr in neuen Split-WP bis 12 kW 2030 Quote fluorierter Mittel: nur noch 15 % von 2015 2035 F-Gase-Aus für Split ≤ 12 kW F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Alles Inverkehrbringens-Regeln: Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen.
03 · Das Warum

Warum R290 unser Standard ist

R290 ist Propan: ein natürliches Kältemittel mit einem GWP von 3, das von keiner Quote und keiner Frist der Verordnung betroffen ist. Daraus folgen drei praktische Vorteile und eine Eigenschaft, die man kennen muss.

Worauf wir bestehen: In Projekte, die über uns laufen, kommen ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel nach aktuellem Marktstandard. Ein R32-Angebot legen wir Ihnen nicht vor, auch nicht als günstige Alternative, weil der Preisvorteil von heute die Rechnung von morgen ist. Prüfen können Sie das selbst: Das Kältemittel steht in jedem Datenblatt in der Zeile „Kältemittel", und dort muss R290 stehen.

04 · Derselbe Maßstab

Bei Photovoltaik gilt das gleiche Prinzip

Auslaufende Kältemittel gibt es bei PV nicht, wohl aber dasselbe Muster: Komponenten, die im Angebot günstig aussehen und über die Laufzeit teuer werden. Wir zeigen nur Systeme, die sich über die Jahre tragen, mit belastbaren Produkt- und Leistungsgarantien, dokumentierter Degradation und Wechselrichtern, deren Hersteller es in fünfzehn Jahren voraussichtlich noch gibt. Woran Sie diese Punkte in einem Angebot erkennen und welche Garantie-Fallen verbreitet sind, steht im Ratgeber PV-Angebot prüfen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Kältemittel

Ich habe eine R32-Wärmepumpe. Muss ich etwas tun?
Nein. Für installierte Anlagen gibt es kein Stilllegungsdatum, Betrieb, Wartung und Reparatur bleiben erlaubt. Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Bestand. Einplanen sollten Sie, dass Service-Kältemittel durch die sinkenden EU-Quoten über die Jahre teurer werden kann.
Warum werden R32-Geräte dann überhaupt noch verbaut?
Weil sie bis Ende 2026 legal in Verkehr gebracht werden dürfen und in Lagern und Preislisten stehen. Für den Betrieb, der das Gerät verkauft, ist das bequem. Für Sie bedeutet es, eine Technik zu kaufen, deren Neugeräte-Markt in dieser Klasse absehbar endet, mit allen Folgen für Ersatzteile und Service-Kältemittel.
Ist R290 nicht gefährlich, weil Propan brennbar ist?
R290 ist brennbar, und genau deshalb ist der Aufstellort eine Planungsfrage: Mindestabstände zu Fenstern, Türen und Lichtschächten, in der Regel als Monoblock im Außenbereich, wo das Kältemittel das Haus gar nicht erst betritt. Millionenfach bewährt ist das Prinzip aus jedem Gasgrill und jedem Campingkocher. Seriös ist ein Angebot, das die Abstände zeichnet, statt das Thema zu verschweigen.
Heißt natürliches Kältemittel automatisch besseres Gerät?
Nein, das Kältemittel ist eine notwendige, keine hinreichende Bedingung. Ein schlecht ausgelegtes R290-Gerät bleibt eine schlechte Anlage. Deshalb prüfen wir beides: das Kältemittel und die Auslegung, von der Heizlast bis zur Vorlauftemperatur.
Gilt der Anspruch auch für Photovoltaik?
Ja, mit denselben Maßstäben: Wir zeigen nur Systeme, die sich über die Laufzeit tragen, mit belastbaren Garantien, dokumentierter Degradation und Komponenten, die in fünfzehn Jahren noch ersetzbar sind. Woran Sie das in einem PV-Angebot erkennen, steht im Ratgeber zur Angebotsprüfung.

Liegt Ihnen ein Angebot vor?

Schicken Sie es uns. Wir prüfen Kältemittel, Auslegung und Preis, herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck, und sagen Ihnen auch, wenn es gut ist.

Angebot prüfen lassen

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, in Kraft seit 11. März 2024, mit dem Inverkehrbringens-Verbot für Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150 zum 1. Januar 2027 und dem Quotenpfad für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (2027: 30 Prozent, 2030: 15 Prozent des Niveaus von 2015). GWP-Werte gerundet nach den in der Verordnung verwendeten Bezugswerten. Förderanforderung natürlicher Kältemittel ab 2028: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Stand der Reform vom 21.07.2026.

Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung. Wir verkaufen keine Anlagen und übernehmen keine handwerkliche Ausführung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner. Der Anlagenvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Rechtsangaben sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.