Seit 2021 steckt in jeder Gas- und Ölrechnung eine CO₂-Abgabe, und sie wächst. Hier steht, was sie heute kostet, was nach der Verschiebung des EU-Emissionshandels auf 2028 wirklich gilt, wer die Kosten im Mietverhältnis trägt, und wie groß der Posten bis 2045 werden kann. Mit offenen Annahmen statt Panikprognosen.
Die CO₂-Bepreisung läuft seit 2021 über das Brennstoffemissionshandelsgesetz: Wer Erdgas oder Heizöl in Verkehr bringt, kauft Zertifikate je Tonne CO₂ und legt die Kosten auf den Brennstoffpreis um. Auf Ihrer Abrechnung erscheint dafür selten eine eigene Zeile, der Betrag steckt im Arbeitspreis. Unsichtbar heißt also nicht, dass sie nichts kostet.
Wichtig für die Einordnung: Strom, auch der für eine Wärmepumpe, fällt nicht unter diese Abgabe. Kraftwerke handeln ihre Zertifikate im älteren EU-Emissionshandel, dessen Kosten bereits im Strompreis enthalten sind. Auf der Heizkostenrechnung einer Wärmepumpe taucht deshalb keine CO₂-Abgabe auf.
Bis 2027 ist der Preis politisch gesetzt und damit planbar. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2), dann bestimmt der Markt den Preis. Der Start war für 2027 geplant und wurde im November 2025 auf 2028 verschoben; für 2027 bleibt der deutsche Korridor von 55 bis 65 Euro. Wie teuer ETS2 wird, weiß heute niemand seriös: Die Studienlage reicht für 2030 von rund 100 bis 250 Euro je Tonne. Wir zeigen deshalb Spannen, keine Scheingenauigkeit.
Angaben in Euro je Tonne CO₂, netto. 2021 bis 2025: Festpreise nach BEHG. 2026/2027: Versteigerungskorridor 55 bis 65 Euro. Ab 2028: Marktpreis im ETS2; Spannen aus Modellrechnungen (Auswertung Friedrich-Ebert-Stiftung, u. a. 100 bis 250 Euro für 2030). Keine Prognose der VDR.
Entscheidend sind die abrechnungsrelevanten Emissionsfaktoren der Brennstoffe, nicht die oft zitierten Werte samt Vorkette. Für ein Beispielhaus mit 20.000 Kilowattstunden Wärmebedarf und der Korridormitte von 60 Euro je Tonne heißt das:
Beispielhaus 20.000 kWh Wärmebedarf im Jahr. Faktoren nach Emissionsberichterstattungsverordnung (Verbrennung): Erdgas 0,201, Heizöl 0,266 kg CO₂ je kWh. Preisannahme 60 Euro je Tonne (Korridormitte 2026), Bruttowerte mit 19 % MwSt.
Einzeln wirken die Jahresbeträge verkraftbar. Aufsummiert über die restliche Lebensdauer einer heute laufenden Gas- oder Ölheizung entsteht daraus ein Posten, der in kaum einer Angebotsrechnung auftaucht. Wir rechnen zwei Szenarien, beide mit offenen Annahmen:
Kumulierte CO₂-Kosten 2026 bis 2045 für das Beispielhaus (20.000 kWh im Jahr), inkl. MwSt., nominal, ohne Verhaltensänderung. Dunkler Balken: Szenario „moderat". Heller Anbau: Mehrkosten bis zum Szenario „obere Studienspanne". Beide Pfade stehen oben im Text.
Einordnung statt Alarm: Der CO₂-Preis allein ist selten ein Grund, eine funktionierende Heizung zu tauschen. Er gehört aber in jede Vollkostenrechnung, und dort verschiebt er das Ergebnis Jahr für Jahr weiter, in dieselbe Richtung. Den kompletten Systemvergleich mit Anschaffung, Förderung und Energiepreisen finden Sie unter Wärmepumpe oder Gasheizung.
Was der Darstellung dieses Themas meist fehlt: Seit 2023 dürfen Vermieter die CO₂-Kosten nicht mehr komplett umlegen. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz teilt sie bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell, das sich am CO₂-Ausstoß je Quadratmeter orientiert: Je schlechter das Gebäude, desto größer der Vermieteranteil.
Für Vermieter dreht sich die Logik damit um: Jede Verbesserung der Gebäudeklasse senkt nicht nur den Verbrauch der Mieter, sondern direkt den eigenen Anteil an einer wachsenden Abgabe.
Tragen Sie Energieträger und Jahresverbrauch ein. Gerechnet wird mit den Faktoren und Preispfaden dieser Seite, alle Annahmen stehen in den Fußnoten oben.
Überschlagsrechnung, nominal, ohne Verhaltensänderung und ohne Aufteilung nach CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Ihren Wärmebedarf finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung.
Wir setzen den CO₂-Preis in Ihre Vollkostenrechnung ein, neben Förderung, Anschaffung und Energiepreisen, und sagen ehrlich, ob sich ein Wechsel für Ihr Gebäude rechnet oder ob Warten vertretbar ist.
Situation unverbindlich einordnen lassen →Quellen: BEHG · Gebäudeforum klimaneutral zu ETS2 · CO₂-Kostenaufteilungsgesetz · Auswertung von ETS2-Modellrechnungen: Friedrich-Ebert-Stiftung · Stand 27. Juli 2026
Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine Fachberatung und Vermittlung. Preisangaben zur ETS2-Marktphase sind ausdrücklich Spannen aus veröffentlichten Modellrechnungen Dritter, keine Prognose der VDR. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind Gesetzestexte und amtliche Bekanntmachungen.