Ein Anbieter baut die neue Heizung, betreibt sie und verkauft Ihnen die Wärme. Die Gemeinschaft zahlt nichts, die Rücklage bleibt unangetastet, der Ärger mit dem Handwerk entfällt. Kein Wunder, dass dieses Angebot bei Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen zuerst auf dem Tisch liegt. Diese Seite zeigt, welche vier Zahlen Sie brauchen, bevor Sie es vergleichen können.
Stand: 9. August 2026 · wird nachgeführt, wenn sich die Grundlage ändertEin Contractor verdient über zehn Jahre und länger an der gelieferten Wärme. Wir verdienen einmal, wenn ein Projekt zustande kommt, und zwar von dem Betrieb, der es umsetzt. Wenn Ihre Gemeinschaft Contracting wählt, entsteht bei uns kein Auftrag. Das sollten Sie wissen, bevor Sie den Rest dieser Seite lesen. Woran wir genau verdienen, steht auf unserer Transparenzseite. Deshalb steht hier auch, in welchen Fällen Contracting die richtige Wahl ist, statt nur, was daran teuer ist.
Beim Wärme-Contracting errichtet ein Dritter die Heizungsanlage in Ihrem Gebäude, bleibt deren Eigentümer, betreibt und wartet sie und verkauft Ihnen die Wärme. Bezahlt wird nicht die Investition, sondern ein Grundpreis für die Bereitstellung und ein Arbeitspreis je Kilowattstunde.
Das ist nicht dasselbe wie Fernwärme, auch wenn sich die Verträge ähneln. Bei Fernwärme kommt die Wärme aus einem Netz und aus fremder Erzeugung; beim Contracting steht die Anlage in Ihrem eigenen Haus. Die Preisrealität der Netze und die Rechte im Netzanschluss behandeln wir getrennt unter Fernwärme oder Wärmepumpe.
Der entscheidende Unterschied zur Eigenlösung ist nicht technischer Natur: Sie tauschen eine einmalige Investition gegen eine dauerhafte Zahlungsverpflichtung. Ob das günstig ist, hängt an vier Zahlen, die im Angebot selten alle stehen.
Contracting schließt die Heizungsförderung nicht aus, das ist ein verbreiteter Irrtum. Im Merkblatt zur KfW-Heizungsförderung (Stand 07/2026) steht ausdrücklich, dass die Nutzung von Heizungstechnik auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig ist und die vertraglich vereinbarten Raten für bis zu zehn Jahre als förderfähige Gesamtkosten angesetzt werden können.
Der Satz danach ist der wichtige: Nicht berücksichtigt werden Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Energiebezug. Genau diese Posten stecken aber in derselben Rate. Ohne die Aufteilung durch den Anbieter lässt sich der förderfähige Betrag nicht bestimmen, und ohne den lässt sich das Angebot nicht gegen eine Eigenlösung rechnen, bei der die Förderung auf die volle Investitionssumme geht.
Die Frage, die Sie stellen sollten: „Welcher Anteil unserer Rate ist Kapitaldienst für die Anlage, welcher Betrieb und Instandhaltung, welcher Energiebezug, und bestätigen Sie uns diese Aufteilung schriftlich für den Förderantrag?" Wer darauf keine belastbare Antwort gibt, gibt Ihnen kein vergleichbares Angebot. Die Konditionen der Eigenlösung stehen im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026.
Im Mietverhältnis darf ein Vermieter nur dann auf Wärmelieferung umstellen und die Kosten als Betriebskosten weiterreichen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Wärme kommt mit verbesserter Effizienz aus einer neuen Anlage des Lieferanten oder aus einem Wärmenetz, und die Kosten der Wärmelieferung übersteigen die bisherigen Betriebskosten nicht (§ 556c BGB). Wie gerechnet wird, gibt die Wärmelieferverordnung vor: verglichen wird mit dem Endenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungszeiträume vor der Ankündigung, bewertet mit den Preisen des letzten Zeitraums. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
Für eine Eigentümergemeinschaft, die für sich selbst abschließt, gilt dieser Schutz nicht. Es gibt keine Kostenneutralität, die jemand nachweisen müsste. Die Gemeinschaft kann sich zu einem Preis binden, der über den bisherigen Kosten liegt, und hat danach zehn Jahre Zeit, das zu bereuen.
In einer WEG mit vermieteten Wohnungen kommt beides zusammen, und daraus wird eine Falle: Die Gemeinschaft beschließt den Vertrag, doch jeder vermietende Eigentümer muss anschließend für sich den Kostenvergleich bestehen, um umlegen zu dürfen. Besteht er ihn nicht, trägt er die Differenz selbst. Der Beschluss der Mehrheit kann also eine Minderheit dauerhaft Geld kosten, und zwar erst sichtbar bei der ersten Abrechnung. Wie Beschlüsse und Kosten in der Gemeinschaft zusammenhängen, steht im Ratgeber Heizungstausch in der WEG.
Wir raten nicht grundsätzlich davon ab, und das wäre auch unredlich. Drei Bedingungen sprechen dafür, und wenn sie zusammenkommen, ist Contracting keine Notlösung:
Was dagegen nie ein Grund sein sollte: dass das Angebot als Einziges auf dem Tisch liegt. Ein Contracting-Angebot ohne eine durchgerechnete Eigenlösung daneben ist kein Vergleich, sondern eine Vorlage. Und die Grundlage beider Rechnungen ist dieselbe: eine saubere Heizlastberechnung, denn eine zu groß ausgelegte Anlage verteuert auch den Grundpreis, den Sie zehn Jahre zahlen.
Der Vergleich als Vorlage: In unserer Musterunterlage für die Eigentümerversammlung stehen Wärmepumpe, Gas-Brennwert und Contracting in einem Rahmen nebeneinander, mit je einer Zeile für Investition, Förderung, Energiekosten, Bindung und offene Punkte. In der Contracting-Spalte steht auch die Frage nach der Aufteilung der Rate, damit sie im Protokoll landet und nicht im Gespräch verloren geht. Musterunterlage herunterladen (PDF, 4 Seiten)
Wir rechnen die Eigenlösung daneben, mit denselben Annahmen und offengelegten Zahlen, damit Ihre Gemeinschaft zwei vergleichbare Wege vor sich hat statt einen. Trägt das Contracting-Angebot besser, sagen wir das auch. Wie wir mit Gemeinschaften, Vermietern und Verwaltungen arbeiten, steht unter Für die Wohnungswirtschaft.
Angebot einordnen lassen →Quellen: § 556c BGB · Wärmelieferverordnung (§§ 3, 8 bis 11) · § 32 AVBFernwärmeV · KfW-Merkblatt Zuschuss 458, Stand 07/2026 · Stand 9. August 2026
Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung und verkauft weder Anlagen noch Wärmelieferverträge. Die Angaben zu Rechts- und Förderfragen sind sorgfältig recherchiert, geben aber nur den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzen weder Rechtsberatung noch die Prüfung eines konkreten Vertrags. Maßgeblich sind der Vertragstext und die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.