Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten jetzt.
Was bekommen Sie für Ihren Solarstrom, wie lange ist der Satz garantiert, und wann sinkt er als Nächstes? Hier stehen die aktuellen Zahlen als Tabelle, der Degressionskalender und eine ehrliche Einordnung, welche Rolle die Vergütung heute noch spielt. Ohne Verkaufsinteresse, dafür mit Stand-Datum.
Stand: 1. August 2026 · nächste Absenkung: 1. Februar 2027Vergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026
Die Einspeisevergütung nach dem EEG hängt von zwei Dingen ab: der Anlagengröße und der Frage, ob Sie nur Ihren Überschuss einspeisen (Teileinspeisung) oder den gesamten Strom (Volleinspeisung). Seit der turnusmäßigen Absenkung zum 1. August 2026 gelten für neue Anlagen diese verbindlichen Sätze:
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 | 12,22 |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 | 10,24 |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 | 10,24 |
Verbindliche Werte, Quelle Bundesnetzagentur, Stand 01.08.2026. Die Sätze gelten anteilig: Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren, für die restlichen 5 kWp den niedrigeren Satz. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Die nächste turnusmäßige Absenkung folgt zum 1. Februar 2027.
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Nicht die Vergütung macht eine Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich, sondern der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches kostet. Wie viel Eigenverbrauch bei Ihrem Photovoltaik-Vorhaben realistisch ist, ordnen wir unverbindlich für Sie ein.
Frühere Sätze: Inbetriebnahme 01.02. bis 31.07.2026 (nicht mehr aktuell)
Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gegangen sind, galten die folgenden, seither überholten Sätze. Sie sind hier nur als historischer Vergleich dokumentiert; für neue Anlagen gilt die Tabelle oben.
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 | 12,34 |
| über 10 bis 40 kWp | 6,73 | 10,35 |
| über 40 bis 100 kWp | 5,50 | 10,35 |
Diese Sätze wurden zum 1. August 2026 turnusmäßig um 1 Prozent abgesenkt. Wer in diesem Zeitraum in Betrieb genommen hat, behält seinen Satz unverändert für die restliche Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr.
EEG-Reform: Was vom Entwurf zu halten ist
Derzeit wird ein Reformentwurf zum EEG diskutiert, der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 durch ein Übergangs- und Direktvermarktungsmodell ersetzen soll. Den laufend aktualisierten Verfahrens-Ticker mit Entscheidungshilfe finden Sie im Ratgeber PV noch 2026 bauen oder warten. Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Entwurf, kein Gesetz. Inhalte und Zeitplan können sich im Verfahren noch deutlich ändern, und wir passen diese Seite bei jedem Verfahrensschritt an.
- Bestandsschutz: Wer seine Anlage in Betrieb genommen hat, behält den zugesagten Satz für die volle Laufzeit. Die Reform beträfe nur Neuanlagen.
- Für 2026-Planer: Eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 sichert nach heutigem Stand die Festvergütung für 20 Jahre und nimmt der Reformdebatte das Risiko.
- Kein Panikkauf: Ob sich Ihre Anlage lohnt, entscheidet der Eigenverbrauch, nicht die Vergütung. Eine Anlage, die sich nur über die Einspeisung rechnet, ist meist falsch dimensioniert.
Unsere Empfehlung: Nicht wegen der Reform kaufen, sondern wegen der eigenen Zahlen. Wenn Dach, Verbrauch und Budget passen, ist 2026 ein guter Zeitpunkt. Wenn nicht, ist auch 2027 kein verlorenes Jahr. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir in einer unverbindlichen Ersteinordnung.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell (August 2026)?
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Was hat sich am 1. August 2026 geändert?
Fällt die Einspeisevergütung 2027 komplett weg?
Voll- oder Teileinspeisung: Was ist besser?
Gilt die 0-Prozent-Mehrwertsteuer noch?
Passt dazu
Was heißt das für Ihr Gebäude?
Wir ordnen Ihr Vorhaben unverbindlich ein: Eigenverbrauch, Dimensionierung, Vergütung und was davon für Ihr Objekt wirklich zählt. Herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck.
PV-Potenzial anhand Ihres Verbrauchs prüfen →Die nächste turnusmäßige Absenkung folgt zum 1. Februar 2027. Wer sie nicht verpassen will: Unser Newsletter liefert, was rund um Wärmepumpe, Photovoltaik, Energiemarkt und Gesetze wirklich wichtig ist. Kein Spam, keine Werbung, jederzeit abbestellbar. Newsletter abonnieren.
Grundlagen: §§ 48, 49 EEG (halbjährliche Degression um 1 Prozent seit Februar 2024); Vergütungssätze für Inbetriebnahmen ab 01.08.2026 nach den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werten, bestätigt durch pv-magazine.de (31.07.2026); § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz). Reformangaben beziehen sich auf den vom Bundeskabinett am 29.07.2026 beschlossenen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 1. August 2026, ohne Gewähr; keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die zum Stichtag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte sowie der Bescheid Ihres Netzbetreibers. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.