Photovoltaik · Vergütung · EEG

Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten jetzt.

Was bekommen Sie für Ihren Solarstrom, wie lange ist der Satz garantiert, und was passiert am 1. August? Hier stehen die aktuellen Zahlen als Tabelle, der Degressionskalender und eine ehrliche Einordnung, welche Rolle die Vergütung heute noch spielt. Ohne Verkaufsinteresse, dafür mit Stand-Datum.

  • Alle Sätze als Tabelle
  • Absenkung zum 01.08.2026
  • EEG-Ausblick 2027
Stand: 24. Juli 2026 · nächste Absenkung: 1. August 2026
01 · Die aktuellen Sätze

Vergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Juli 2026

Die Einspeisevergütung nach dem EEG hängt von zwei Dingen ab: der Anlagengröße und der Frage, ob Sie nur Ihren Überschuss einspeisen (Teileinspeisung) oder den gesamten Strom (Volleinspeisung). Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten diese Sätze:

Inbetriebnahme 01.02. bis 31.07.2026 · ct/kWh
AnlagenteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,7812,34
über 10 bis 40 kWp6,7310,35
über 40 bis 100 kWp5,5010,35

Die Sätze gelten anteilig: Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren, für die restlichen 5 kWp den niedrigeren Satz. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Nicht die Vergütung macht eine Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich, sondern der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches kostet. Wie viel Eigenverbrauch bei Ihrem Photovoltaik-Vorhaben realistisch ist, ordnen wir kostenlos für Sie ein.

02 · Ab 1. August 2026

Die nächste Absenkung kommt turnusmäßig

Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026 ergeben sich damit rechnerisch diese Werte:

Inbetriebnahme ab 01.08.2026 · ct/kWh · rechnerische Werte¹
AnlagenteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWpca. 7,70ca. 12,22
über 10 bis 40 kWpca. 6,66ca. 10,25
über 40 bis 100 kWpca. 5,45ca. 10,25

¹ Rechnerisch aus der 1-Prozent-Degression abgeleitet. Die verbindlich gerundeten Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur zum Stichtag; wir aktualisieren diese Seite am 1. August 2026.

Praktisch heißt das: Wer aktuell kurz vor der Inbetriebnahme steht, verliert durch den Stichtagswechsel rund 1 Prozent Vergütung über 20 Jahre. Das ist ärgerlich, aber selten ein Grund für Hektik. Ein übereilter Anschluss mit Mängeln kostet mehr als die Differenz von 0,08 Cent pro Kilowattstunde.

03 · Ausblick 2027

EEG-Reform: Was vom Entwurf zu halten ist

Derzeit wird ein Reformentwurf zum EEG diskutiert, der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 durch ein Übergangs- und Direktvermarktungsmodell ersetzen soll. Den laufend aktualisierten Verfahrens-Ticker mit Entscheidungshilfe finden Sie im Ratgeber PV noch 2026 bauen oder warten. Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Entwurf, kein Gesetz. Inhalte und Zeitplan können sich im Verfahren noch deutlich ändern, und wir passen diese Seite bei jedem Verfahrensschritt an.

  • Bestandsschutz: Wer seine Anlage in Betrieb genommen hat, behält den zugesagten Satz für die volle Laufzeit. Die Reform beträfe nur Neuanlagen.
  • Für 2026-Planer: Eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 sichert nach heutigem Stand die Festvergütung für 20 Jahre und nimmt der Reformdebatte das Risiko.
  • Kein Panikkauf: Ob sich Ihre Anlage lohnt, entscheidet der Eigenverbrauch, nicht die Vergütung. Eine Anlage, die sich nur über die Einspeisung rechnet, ist meist falsch dimensioniert.

Unsere Empfehlung: Nicht wegen der Reform kaufen, sondern wegen der eigenen Zahlen. Wenn Dach, Verbrauch und Budget passen, ist 2026 ein guter Zeitpunkt. Wenn nicht, ist auch 2027 kein verlorenes Jahr. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir in einer kostenlosen Ersteinordnung.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell (Juli 2026)?
Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026: 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Größere Anlagenteile werden anteilig geringer vergütet, die vollständige Tabelle steht oben auf dieser Seite.
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Spätere Absenkungen betreffen ausschließlich Neuanlagen.
Was ändert sich am 1. August 2026?
Die turnusmäßige Absenkung um 1 Prozent für Neuanlagen. Für Anlagen bis 10 kWp sinkt die Teileinspeisung rechnerisch auf rund 7,70 Cent, die Volleinspeisung auf rund 12,22 Cent. Verbindlich gerundete Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur zum Stichtag.
Fällt die Einspeisevergütung 2027 komplett weg?
Das steht nicht fest. Es existiert ein Reformentwurf, der die Festvergütung für Neuanlagen ab 2027 durch ein Übergangs- und Direktvermarktungsmodell ersetzen will. Solange das Verfahren läuft, gilt: Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuelle Rechtslage.
Voll- oder Teileinspeisung: Was ist besser?
Für die meisten Wohnhäuser die Teileinspeisung, weil selbst genutzter Strom deutlich mehr wert ist als die Vergütung. Volleinspeisung lohnt sich fast nur bei großen Dächern ohne nennenswerten Eigenverbrauch. Die Wahl kann jährlich zum Jahreswechsel angepasst werden.
Gilt die 0-Prozent-Mehrwertsteuer noch?
Ja. Für Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz unbefristet weiter.

Rechnet sich Photovoltaik für Ihr Dach?

Wir ordnen Ihr Vorhaben kostenlos ein: Eigenverbrauch, Dimensionierung, Vergütung und was davon für Ihr Objekt wirklich zählt. Herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck.

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Grundlagen: §§ 48, 49 EEG (halbjährliche Degression um 1 Prozent seit Februar 2024); Vergütungssätze für Inbetriebnahmen 01.02. bis 31.07.2026 nach den veröffentlichten anzulegenden Werten; § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz). Reformangaben beziehen sich auf den öffentlich diskutierten Referentenentwurf zur EEG-Novelle, Stand 23.07.2026.

Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 24. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die zum Stichtag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte sowie der Bescheid Ihres Netzbetreibers. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.