Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten jetzt.
Was bekommen Sie für Ihren Solarstrom, wie lange ist der Satz garantiert, und was passiert am 1. August? Hier stehen die aktuellen Zahlen als Tabelle, der Degressionskalender und eine ehrliche Einordnung, welche Rolle die Vergütung heute noch spielt. Ohne Verkaufsinteresse, dafür mit Stand-Datum.
Stand: 24. Juli 2026 · nächste Absenkung: 1. August 2026Vergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Juli 2026
Die Einspeisevergütung nach dem EEG hängt von zwei Dingen ab: der Anlagengröße und der Frage, ob Sie nur Ihren Überschuss einspeisen (Teileinspeisung) oder den gesamten Strom (Volleinspeisung). Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten diese Sätze:
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 | 12,34 |
| über 10 bis 40 kWp | 6,73 | 10,35 |
| über 40 bis 100 kWp | 5,50 | 10,35 |
Die Sätze gelten anteilig: Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren, für die restlichen 5 kWp den niedrigeren Satz. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben.
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Nicht die Vergütung macht eine Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich, sondern der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches kostet. Wie viel Eigenverbrauch bei Ihrem Photovoltaik-Vorhaben realistisch ist, ordnen wir kostenlos für Sie ein.
Die nächste Absenkung kommt turnusmäßig
Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026 ergeben sich damit rechnerisch diese Werte:
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 7,70 | ca. 12,22 |
| über 10 bis 40 kWp | ca. 6,66 | ca. 10,25 |
| über 40 bis 100 kWp | ca. 5,45 | ca. 10,25 |
¹ Rechnerisch aus der 1-Prozent-Degression abgeleitet. Die verbindlich gerundeten Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur zum Stichtag; wir aktualisieren diese Seite am 1. August 2026.
Praktisch heißt das: Wer aktuell kurz vor der Inbetriebnahme steht, verliert durch den Stichtagswechsel rund 1 Prozent Vergütung über 20 Jahre. Das ist ärgerlich, aber selten ein Grund für Hektik. Ein übereilter Anschluss mit Mängeln kostet mehr als die Differenz von 0,08 Cent pro Kilowattstunde.
EEG-Reform: Was vom Entwurf zu halten ist
Derzeit wird ein Reformentwurf zum EEG diskutiert, der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 durch ein Übergangs- und Direktvermarktungsmodell ersetzen soll. Den laufend aktualisierten Verfahrens-Ticker mit Entscheidungshilfe finden Sie im Ratgeber PV noch 2026 bauen oder warten. Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Entwurf, kein Gesetz. Inhalte und Zeitplan können sich im Verfahren noch deutlich ändern, und wir passen diese Seite bei jedem Verfahrensschritt an.
- Bestandsschutz: Wer seine Anlage in Betrieb genommen hat, behält den zugesagten Satz für die volle Laufzeit. Die Reform beträfe nur Neuanlagen.
- Für 2026-Planer: Eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 sichert nach heutigem Stand die Festvergütung für 20 Jahre und nimmt der Reformdebatte das Risiko.
- Kein Panikkauf: Ob sich Ihre Anlage lohnt, entscheidet der Eigenverbrauch, nicht die Vergütung. Eine Anlage, die sich nur über die Einspeisung rechnet, ist meist falsch dimensioniert.
Unsere Empfehlung: Nicht wegen der Reform kaufen, sondern wegen der eigenen Zahlen. Wenn Dach, Verbrauch und Budget passen, ist 2026 ein guter Zeitpunkt. Wenn nicht, ist auch 2027 kein verlorenes Jahr. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir in einer kostenlosen Ersteinordnung.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell (Juli 2026)?
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Was ändert sich am 1. August 2026?
Fällt die Einspeisevergütung 2027 komplett weg?
Voll- oder Teileinspeisung: Was ist besser?
Gilt die 0-Prozent-Mehrwertsteuer noch?
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Grundlagen: §§ 48, 49 EEG (halbjährliche Degression um 1 Prozent seit Februar 2024); Vergütungssätze für Inbetriebnahmen 01.02. bis 31.07.2026 nach den veröffentlichten anzulegenden Werten; § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz). Reformangaben beziehen sich auf den öffentlich diskutierten Referentenentwurf zur EEG-Novelle, Stand 23.07.2026.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 24. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die zum Stichtag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte sowie der Bescheid Ihres Netzbetreibers. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.