Wärmepumpen-Förderung 2026: Was seit dem 21. Juli wirklich gilt.
Die KfW hat die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 umgebaut: neue Einkommensstaffel, kleinerer Klimabonus, niedrigere Höchstkosten. Viele Seiten im Netz zeigen noch die alten Zahlen. Hier stehen die neuen, mit einem Rechner, der Ihren persönlichen Fördersatz in einer Minute einordnet. Herstellerneutral, ohne Verkaufsdruck.
Stand: 24. Juli 2026 · Reform vom 21.07.2026 eingearbeitetDas hat sich am 21. Juli 2026 geändert
Die Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch bleibt. Neu sind vor allem die Verteilung der Boni und die Obergrenzen. Für Ihre Planung zählen fünf Punkte:
- Einkommensbonus jetzt gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Darüber entfällt der Bonus.
- Neuer Kinderfreibetrag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im selbstgenutzten Zuhause, erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro.
- Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 Prozent gekürzt (vorher 20) für den Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung durch Selbstnutzer. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab dem 1. August 2028.
- Effizienzbonus gestrichen, förderfähige Höchstkosten auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gesenkt (Mehrfamilienhaus: plus 15.000 Euro je Einheit 2 bis 6, plus 8.000 Euro ab Einheit 7).
- Deckel: Grund- und Zusatzförderung zusammen maximal 70 Prozent; nur Haushalte bis 30.000 Euro Einkommen erreichen 80 Prozent. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
Bestandsschutz: Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurden, laufen zu den alten Konditionen weiter. Für alle neuen Anträge gilt die Staffel unten im Rechner. Wie die Förderung in den Gesamtfahrplan zur Wärmepumpe passt, erklärt unser Ratgeber.
Förderrechner: Zuschuss nach der neuen Staffel
Vier Angaben genügen für die Orientierung. Der Rechner nutzt die seit dem 21. Juli 2026 gültigen Regeln der KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) für selbstnutzende Eigentümer im Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit.
Grundförderung 30 % + Einkommensbonus 10 % + Klimabonus 16 % = 56 % auf 25.000 € förderfähige Kosten.
Zuschuss: 14.000 € · Ihr Eigenanteil: 11.000 €
Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Programmbedingungen und die Zusage der KfW; der Antrag muss vor Vorhabensbeginn mit Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens gestellt werden. Förderfähig sind maximal 28.000 Euro (erste Wohneinheit).
Der Kürzungsfahrplan beim Klimabonus
Die Reform hat einen eingebauten Countdown: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2027 halbjährlich abgeschmolzen. Wer den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung ohnehin plant, verliert durch Abwarten planmäßig Fördergeld.
| Antragszeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | entfällt |
Beispiel: Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind 16 Prozent Klimabonus 4.480 Euro. Jede Kürzungsstufe kostet planmäßig 1.120 Euro Zuschuss. Auch die förderfähigen Höchstkosten sollen laut Reformbeschluss ab 2027 schrittweise sinken; verbindlich sind die jeweils aktuellen KfW-Bedingungen.
In sechs Schritten zur bewilligten Förderung
- 1. Vorhaben einordnen: Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude, und mit welchem Budget ist realistisch zu rechnen? Genau dafür gibt es unsere kostenlose Ersteinschätzung.
- 2. Angebot einholen: Ein qualifizierter Fachbetrieb erstellt das Angebot für den Heizungstausch. Erst mit Angebot lässt sich die Förderung sauber beziffern.
- 3. BzA erstellen lassen: Ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen erstellt die Bestätigung zum Antrag. Ohne BzA kein Antrag.
- 4. Antrag bei der KfW stellen: Online im Portal Meine KfW, zwingend vor dem Vorhabensbeginn (ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig).
- 5. Zusage abwarten, dann umsetzen: Nach der Zusage wird eingebaut und in Betrieb genommen.
- 6. Nachweis einreichen: Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird der Zuschuss ausgezahlt.
Typischer Fehler: Erst beauftragen, dann beantragen. Wer vor der Antragstellung einen unbedingten Vertrag unterschreibt, verliert den Anspruch. Wir achten in der Begleitung darauf, dass die Reihenfolge stimmt.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 maximal?
Zählt mein Bruttogehalt oder das zu versteuernde Einkommen?
Wie wirkt der neue Kinderfreibetrag?
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch im Neubau?
Was ist mit Anträgen, die vor der Reform gestellt wurden?
Kann ich KfW-Förderung mit regionalen Programmen kombinieren?
Was bedeutet die neue Staffel für Ihr Projekt?
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Grundlage: Programmbedingungen der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen und Wohngebäude (Zuschuss 458) in der seit 21.07.2026 gültigen Fassung, abgerufen am 24.07.2026. Übergangsregeln laut KfW: Anträge bis 20.07.2026 nach alten Bedingungen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 24. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Förderzusage. Verbindlich sind ausschließlich die Programmbedingungen und Entscheidungen der KfW beziehungsweise des BAFA. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.