Heizungsgesetz gekippt? Was jetzt wirklich gilt.
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen, die Heizungswahl seit 29. Juli 2026 frei. Wer jetzt nüchtern statt überstürzt plant, sichert sich die besseren Konditionen. Hier ist der nüchterne Stand, ohne Verkaufsinteresse.
Im Bundesgesetzblatt verkündet am 28. Juli 2026, Kernregeln in Kraft · Stand: 29. Juli 2026Beschlossen, verkündet, in Kraft
Der Reihe nach, denn genau hier entstand zuletzt die meiste Verwirrung:
- 10.07.2026: Bundestag und Bundesrat beschließen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich das Heizungsgesetz.
- 28.07.2026: Das GModG wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Kernregeln treten am Folgetag, dem 29.07.2026, in Kraft und lösen das GEG ab.
Für die Praxis heißt das: Niemand muss mehr aus Angst vor der alten 65-Prozent-Regel überstürzt handeln, und niemand sollte wegen der neuen Wahlfreiheit überstürzt eine Gasheizung kaufen. Wer vor der Heizungsentscheidung steht, hat weiterhin Zeit für eine ruhige, rechnerische Entscheidung. Genau die nehmen wir Ihnen ab: herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck.
Was das GModG ändert und was bleibt
Nach übereinstimmenden Fachanalysen von Kanzleien und dem amtlichen GEG-Infoportal hat sich mit dem Inkrafttreten am 29. Juli 2026 vor allem dies geändert:
- Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfällt. Beim Heizungstausch ist die Technologie frei wählbar, auch neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig.
- Das Betriebsverbot 2045 für fossile Heizungen ist gestrichen. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Stattdessen sollen die Brennstoffe selbst bis 2045 klimaneutral werden.
- Die kommunale Wärmeplanung bleibt, verliert aber ihre auslösende Wirkung für Heizungspflichten. Als Planungsinformation (kommt bei mir Fernwärme?) bleibt sie hochrelevant, Details im Ratgeber Fernwärme oder Wärmepumpe.
- Effizienzanforderungen, Energieausweise und Schornsteinfeger-Pflichten bleiben bestehen; einzelne Bundesländer können über eine Öffnungsklausel strengere Regeln erlassen.
Der Preis der neuen Freiheit steckt in der sogenannten Bio-Treppe: Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen künftig steigende Mindestanteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen.
| Ab Jahr | Mindestanteil Biobrennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Alternative laut Beschluss bis Ende 2034: Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen-Hybrid mit Vorrangschaltung. Durchführungsdetails werden bis 01.12.2026 erwartet; verbindlich ist der verkündete Gesetzestext.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
- Ihre Heizung läuft: Kein Handlungsdruck. Weiterbetrieb und Reparatur bleiben erlaubt. Sinnvoll ist, die Nachfolge in Ruhe zu planen, solange nichts kaputt ist.
- Ihre Heizung ist alt oder defekt: Seit dem 29. Juli 2026 ist die Heizungswahl ohnehin frei; die mehrjährigen Havarie-Übergangsfristen des früheren GEG brauchen Sie nicht mehr auszureizen. Entscheidend ist die Vollkostenrechnung über 20 Jahre, nicht der Anschaffungspreis: siehe unser neutraler Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung.
- Sie planen ohnehin eine Wärmepumpe: Die Förderung ist der Taktgeber. Seit dem 21.07.2026 gelten neue KfW-Konditionen mit bis zu 80 Prozent Zuschuss, aber eingebautem Kürzungsfahrplan ab Februar 2027. Details und Rechner: Wärmepumpen-Förderung 2026.
- Sie liebäugeln mit einer neuen Gasheizung: Erlaubt, aber rechnen Sie ehrlich: Bio-Treppe ab 2029, CO2-Preis im Korridor 55 bis 65 Euro je Tonne (2026) und ab 2028 der EU-Emissionshandel, für den seriöse Institute deutlich höhere Preise erwarten. Keine Förderung.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Ist die Wärmepumpe 2026 Pflicht?
Ist das neue Gesetz schon in Kraft?
Sind Gasheizungen jetzt wieder ohne Nachteile erlaubt?
Was wird aus der 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel?
Ist die kommunale Wärmeplanung damit bedeutungslos?
Passt dazu
Was heißt das für Ihr Gebäude?
Wir ordnen Rechtslage, Förderung und Technik für Ihr Objekt unverbindlich ein. Herstellerneutral, ohne Verkaufsdruck und mit klarer Empfehlung, auch wenn sie Abwarten lautet.
Wärmepumpen-Eignung prüfen →Diese Seite wird nachgeführt, wenn sich die Rechtslage ändert. Wer die Änderung nicht selbst nachschlagen will: Unser Newsletter liefert, was rund um Wärmepumpe, Photovoltaik, Energiemarkt und Gesetze wirklich wichtig ist. Kein Spam, keine Werbung, jederzeit abbestellbar. Newsletter abonnieren.
Grundlagen: Beschluss von Bundestag und Bundesrat vom 10.07.2026 und Verkündung am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226), geprüft laut amtlichem GEG-Infoportal (gmodg.bund.de) und Bundesgesetzblatt (recht.bund.de); Fachanalysen u. a. von GÖRG und Haufe; CO2-Preisrahmen laut DEHSt; Förderkonditionen laut KfW (Zuschuss 458, Stand 21.07.2026).
Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 29. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Das GModG ist seit dem 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); verbindlich ist ausschließlich der verkündete Gesetzestext. Einzelne Bundesländer können abweichende Regeln erlassen. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.