Heizungsrecht · GModG · Ticker

Heizungsgesetz gekippt? Was jetzt wirklich gilt.

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen, die Heizungswahl seit 29. Juli 2026 frei. Wer jetzt nüchtern statt überstürzt plant, sichert sich die besseren Konditionen. Hier ist der nüchterne Stand, ohne Verkaufsinteresse.

  • Verkündet am 28.07.2026
  • Was gilt heute
  • Was ändert sich
Im Bundesgesetzblatt verkündet am 28. Juli 2026, Kernregeln in Kraft · Stand: 29. Juli 2026
01 · Der Verfahrensstand

Beschlossen, verkündet, in Kraft

Der Reihe nach, denn genau hier entstand zuletzt die meiste Verwirrung:

  • 10.07.2026: Bundestag und Bundesrat beschließen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich das Heizungsgesetz.
  • 28.07.2026: Das GModG wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Kernregeln treten am Folgetag, dem 29.07.2026, in Kraft und lösen das GEG ab.

Für die Praxis heißt das: Niemand muss mehr aus Angst vor der alten 65-Prozent-Regel überstürzt handeln, und niemand sollte wegen der neuen Wahlfreiheit überstürzt eine Gasheizung kaufen. Wer vor der Heizungsentscheidung steht, hat weiterhin Zeit für eine ruhige, rechnerische Entscheidung. Genau die nehmen wir Ihnen ab: herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck.

02 · Die Änderungen

Was das GModG ändert und was bleibt

Nach übereinstimmenden Fachanalysen von Kanzleien und dem amtlichen GEG-Infoportal hat sich mit dem Inkrafttreten am 29. Juli 2026 vor allem dies geändert:

  • Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfällt. Beim Heizungstausch ist die Technologie frei wählbar, auch neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig.
  • Das Betriebsverbot 2045 für fossile Heizungen ist gestrichen. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Stattdessen sollen die Brennstoffe selbst bis 2045 klimaneutral werden.
  • Die kommunale Wärmeplanung bleibt, verliert aber ihre auslösende Wirkung für Heizungspflichten. Als Planungsinformation (kommt bei mir Fernwärme?) bleibt sie hochrelevant, Details im Ratgeber Fernwärme oder Wärmepumpe.
  • Effizienzanforderungen, Energieausweise und Schornsteinfeger-Pflichten bleiben bestehen; einzelne Bundesländer können über eine Öffnungsklausel strengere Regeln erlassen.

Der Preis der neuen Freiheit steckt in der sogenannten Bio-Treppe: Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen künftig steigende Mindestanteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen.

Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen · laut Gesetzesbeschluss
Ab JahrMindestanteil Biobrennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Alternative laut Beschluss bis Ende 2034: Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen-Hybrid mit Vorrangschaltung. Durchführungsdetails werden bis 01.12.2026 erwartet; verbindlich ist der verkündete Gesetzestext.

03 · Die Entscheidungshilfe

Was bedeutet das für Ihre Situation?

  • Ihre Heizung läuft: Kein Handlungsdruck. Weiterbetrieb und Reparatur bleiben erlaubt. Sinnvoll ist, die Nachfolge in Ruhe zu planen, solange nichts kaputt ist.
  • Ihre Heizung ist alt oder defekt: Seit dem 29. Juli 2026 ist die Heizungswahl ohnehin frei; die mehrjährigen Havarie-Übergangsfristen des früheren GEG brauchen Sie nicht mehr auszureizen. Entscheidend ist die Vollkostenrechnung über 20 Jahre, nicht der Anschaffungspreis: siehe unser neutraler Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung.
  • Sie planen ohnehin eine Wärmepumpe: Die Förderung ist der Taktgeber. Seit dem 21.07.2026 gelten neue KfW-Konditionen mit bis zu 80 Prozent Zuschuss, aber eingebautem Kürzungsfahrplan ab Februar 2027. Details und Rechner: Wärmepumpen-Förderung 2026.
  • Sie liebäugeln mit einer neuen Gasheizung: Erlaubt, aber rechnen Sie ehrlich: Bio-Treppe ab 2029, CO2-Preis im Korridor 55 bis 65 Euro je Tonne (2026) und ab 2028 der EU-Emissionshandel, für den seriöse Institute deutlich höhere Preise erwarten. Keine Förderung.

Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026

Ist die Wärmepumpe 2026 Pflicht?
Nein. Eine Wärmepumpen-Pflicht gab es nie, und mit dem am 28. Juli 2026 verkündeten GModG entfällt auch die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe. Die Heizungswahl ist seit 29. Juli 2026 technologieoffen. Für die Wärmepumpe sprechen künftig Wirtschaftlichkeit und Förderung, nicht der Gesetzeszwang.
Ist das neue Gesetz schon in Kraft?
Ja, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Kernregeln des GModG sind seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und lösen das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.
Sind Gasheizungen jetzt wieder ohne Nachteile erlaubt?
Erlaubt ja, folgenlos nein. Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 steigende Biobrennstoff-Anteile nutzen (bis 60 Prozent ab 2040), deren Preise heute niemand seriös zusagen kann. Dazu kommen CO2-Preis und ab 2028 der europäische Emissionshandel für Gebäude.
Was wird aus der 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel?
Bis zum Inkrafttreten des GModG am 29. Juli 2026 galt sie, denn bis dahin war das GEG in Kraft. Nach übereinstimmenden Fachanalysen streicht das GModG auch diese Regel. Verbindlich ist der im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzestext (BGBl. 2026 I Nr. 226).
Ist die kommunale Wärmeplanung damit bedeutungslos?
Nein. Die Wärmepläne werden weiter erstellt und zeigen, wo Wärmenetze entstehen sollen. Sie lösen nur keine Heizungspflichten mehr aus. Für die Frage Fernwärme oder Wärmepumpe bleiben sie die wichtigste Planungsgrundlage, zum Beispiel in Hannover.

Was heißt das für Ihr Gebäude?

Wir ordnen Rechtslage, Förderung und Technik für Ihr Objekt unverbindlich ein. Herstellerneutral, ohne Verkaufsdruck und mit klarer Empfehlung, auch wenn sie Abwarten lautet.

Wärmepumpen-Eignung prüfen

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Grundlagen: Beschluss von Bundestag und Bundesrat vom 10.07.2026 und Verkündung am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226), geprüft laut amtlichem GEG-Infoportal (gmodg.bund.de) und Bundesgesetzblatt (recht.bund.de); Fachanalysen u. a. von GÖRG und Haufe; CO2-Preisrahmen laut DEHSt; Förderkonditionen laut KfW (Zuschuss 458, Stand 21.07.2026).

Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 29. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Das GModG ist seit dem 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); verbindlich ist ausschließlich der verkündete Gesetzestext. Einzelne Bundesländer können abweichende Regeln erlassen. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.