Heizungsgesetz gekippt? Was jetzt wirklich gilt.
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Die 65-Prozent-Pflicht fällt, die Heizungswahl wird frei. Aber: Verkündet ist das Gesetz noch nicht, und wer jetzt falsch plant, verschenkt Geld oder kauft sich neue Risiken ein. Hier ist der nüchterne Stand, ohne Verkaufsinteresse.
Stand: 24. Juli 2026 · Verkündung im Bundesgesetzblatt stand zu diesem Datum noch ausBeschlossen ja, in Kraft noch nicht
Der Reihe nach, denn genau hier entsteht gerade die meiste Verwirrung:
- 10.07.2026: Bundestag und Bundesrat beschließen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich das Heizungsgesetz.
- Stand 24.07.2026: Das GModG ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und damit noch nicht geltendes Recht. Die Kernregeln treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft, erwartet für Ende Juli oder Anfang August 2026.
- Bis dahin gilt formal das GEG weiter. Praktisch ist die 65-Prozent-Pflicht aber schon entschärft: Ihr Stichtag für Gebiete mit beschlossener Wärmeplanung wurde bereits per separatem Gesetz vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben (verkündet am 26.06.2026). Vor diesem Datum löst sie also ohnehin nicht mehr aus.
Für die Praxis heißt das: Niemand muss jetzt aus Angst vor der 65-Prozent-Regel überstürzt handeln, und niemand sollte wegen des Beschlusses überstürzt eine Gasheizung kaufen. Wer vor der Heizungsentscheidung steht, hat gerade ein Zeitfenster für eine ruhige, rechnerische Entscheidung. Genau die nehmen wir Ihnen ab: herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck.
Was das GModG ändert und was bleibt
Nach übereinstimmenden Fachanalysen von Kanzleien und dem amtlichen GEG-Infoportal ändert sich mit Inkrafttreten vor allem dies:
- Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfällt. Beim Heizungstausch wird die Technologie frei wählbar, auch neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig.
- Das Betriebsverbot 2045 für fossile Heizungen wird gestrichen. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Stattdessen sollen die Brennstoffe selbst bis 2045 klimaneutral werden.
- Die kommunale Wärmeplanung bleibt, verliert aber ihre auslösende Wirkung für Heizungspflichten. Als Planungsinformation (kommt bei mir Fernwärme?) bleibt sie hochrelevant, Details im Ratgeber Fernwärme oder Wärmepumpe.
- Effizienzanforderungen, Energieausweise und Schornsteinfeger-Pflichten bleiben bestehen; einzelne Bundesländer können über eine Öffnungsklausel strengere Regeln erlassen.
Der Preis der neuen Freiheit steckt in der sogenannten Bio-Treppe: Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen künftig steigende Mindestanteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen.
| Ab Jahr | Mindestanteil Biobrennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Alternative laut Beschluss bis Ende 2034: Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen-Hybrid mit Vorrangschaltung. Durchführungsdetails werden bis 01.12.2026 erwartet; verbindlich ist der verkündete Gesetzestext.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
- Ihre Heizung läuft: Kein Handlungsdruck. Weiterbetrieb und Reparatur bleiben erlaubt. Sinnvoll ist, die Nachfolge in Ruhe zu planen, solange nichts kaputt ist.
- Ihre Heizung ist alt oder defekt: Nach geltendem GEG gibt es bei einer Havarie mehrjährige Übergangsfristen für eine Übergangslösung. Mit dem GModG wird die Wahl ohnehin frei. Entscheidend ist die Vollkostenrechnung über 20 Jahre, nicht der Anschaffungspreis: siehe unser neutraler Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung.
- Sie planen ohnehin eine Wärmepumpe: Die Förderung ist der Taktgeber. Seit dem 21.07.2026 gelten neue KfW-Konditionen mit bis zu 80 Prozent Zuschuss, aber eingebautem Kürzungsfahrplan ab Februar 2027. Details und Rechner: Wärmepumpen-Förderung 2026.
- Sie liebäugeln mit einer neuen Gasheizung: Erlaubt, aber rechnen Sie ehrlich: Bio-Treppe ab 2029, CO2-Preis im Korridor 55 bis 65 Euro je Tonne (2026) und ab 2028 der EU-Emissionshandel, für den seriöse Institute deutlich höhere Preise erwarten. Keine Förderung.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Ist die Wärmepumpe 2026 Pflicht?
Ist das neue Gesetz schon in Kraft?
Sind Gasheizungen jetzt wieder ohne Nachteile erlaubt?
Was wird aus der 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel?
Ist die kommunale Wärmeplanung damit bedeutungslos?
Verunsichert, was das für Ihr Haus heißt?
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Grundlagen: Beschluss von Bundestag und Bundesrat vom 10.07.2026 und Verfahrensstand laut amtlichem GEG-Infoportal (gmodg.bund.de); Verkündungsstatus am 24.07.2026 gegen das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) geprüft; Stichtagsverschiebung auf den 01.11.2026 laut BGBl-Verkündung vom 26.06.2026; Fachanalysen u. a. von GÖRG und Haufe; CO2-Preisrahmen laut DEHSt; Förderkonditionen laut KfW (Zuschuss 458, Stand 21.07.2026).
Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 24. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Das GModG war zu diesem Datum beschlossen, aber noch nicht verkündet; verbindlich ist ausschließlich der im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzestext. Einzelne Bundesländer können abweichende Regeln erlassen. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.