Ob eine Wärmepumpe hält, was sie verspricht, entscheidet sich bei Planung und Einbau, nicht am Gerät. Zwei Zahlen bestimmen das Ergebnis: die Heizlast Ihres Gebäudes und die Einstellung des Heizsystems. Beide werden im Markt regelmäßig übersprungen. Hier steht, warum das so viel kostet, und wie Sie Ihre Heizlast selbst überschlagen, bevor jemand ein Angebot schreibt.
Der schnellste Weg zur falschen Anlagengröße führt über den Typenschild-Blick: 22 Kilowatt stehen am alten Kessel, also 22 Kilowatt Wärmepumpe. Das Problem daran ist, dass die 22 Kilowatt nie Ihr Bedarf waren. Heizkessel im Bestand wurden nach großzügigen Faustformeln ausgelegt, mit Sicherheitszuschlägen versehen und über Jahrzehnte nie an die zwischenzeitliche Dämmung, neue Fenster oder ein saniertes Dach angepasst.
Bei Gas- und Ölkesseln blieb das folgenlos, weil sie überschüssige Leistung einfach abregelten. Bei einer Wärmepumpe ist genau das nicht mehr egal, denn sie arbeitet umso effizienter, je länger sie in kleinen Stufen durchläuft.
Beispielhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch im Jahr, davon 2.000 kWh für Warmwasser (vier Personen à 500 kWh), alter Niedertemperaturkessel mit 85 Prozent Nutzungsgrad, 2.000 Vollbenutzungsstunden. Ergebnis: rund 7,7 Kilowatt Heizlast gegenüber 22 Kilowatt Kesselleistung, also Faktor 2,9.
Eine überdimensionierte Wärmepumpe erreicht in der Übergangszeit ihre kleinste Leistungsstufe zu schnell. Sie schaltet ab, das Wasser kühlt aus, sie schaltet wieder ein. Dieses Takten kostet doppelt: Jeder Start läuft mit schlechtem Wirkungsgrad, und die Zahl der Starts bestimmt die Lebensdauer des Verdichters.
Schematische Darstellung eines Betriebstags in der Übergangszeit. Dunkel: Verdichter läuft. Hell: Stillstand.
Was das in Geld heißt: Der Unterschied zwischen einer Jahresarbeitszahl von 2,6 und 3,4 sind in unserem Beispielhaus rund 375 Euro pro Jahr. Über 15 Jahre summiert sich das auf etwa 5.600 Euro, und zwar allein durch Planung und Einstellung, ohne dass ein anderes Gerät verbaut worden wäre. Die Spanne stammt aus dem Fraunhofer-Feldtest.
Die Norm rechnet die Heizlast raumweise aus Bauteilen und Wärmebrücken. Es gibt aber eine anerkannte Gegenprobe aus der anderen Richtung: Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch, geteilt durch die Vollbenutzungsstunden. Diese Rechnung ersetzt keine Planung, sie entlarvt aber zuverlässig ein Angebot, das um Faktor zwei danebenliegt.
Rechenweg: Jahresverbrauch abzüglich Warmwasser (500 kWh je Person), multipliziert mit dem Nutzungsgrad des alten Erzeugers, geteilt durch 2.000 Vollbenutzungsstunden. Heizöl mit 10 kWh je Liter. Überschlag zur Plausibilitätsprüfung, keine Auslegungsgrundlage.
Die verbindliche Berechnung erfolgt nach DIN EN 12831-1 mit der nationalen Ergänzung DIN/TS 12831-1. Sie geht Raum für Raum vor: Fläche, Bauteile, Fenster, Wärmebrücken, Lüftung, Auslegungstemperatur des Standorts. Das Ergebnis ist nicht nur eine Gesamtzahl für die Anlagengröße, sondern für jeden Raum ein eigener Wert.
Dieser zweite Teil ist der eigentliche Nutzen. Erst die raumweise Zahl beantwortet die Frage, die über den Erfolg entscheidet: Welcher Heizkörper schafft seine Leistung bei niedriger Vorlauftemperatur, und welcher muss getauscht werden? Wer nur eine Gesamtheizlast hat, weiß am Ende der Planung immer noch nicht, ob das Wohnzimmer bei 40 Grad Vorlauf warm wird.
Ohne Abgleich nimmt sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstands. Räume nahe der Pumpe werden zu warm, entfernte bleiben kühl, und um die kühlen Räume doch noch warm zu bekommen, dreht jemand die Vorlauftemperatur hoch. Genau diese erhöhte Vorlauftemperatur ist bei einer Wärmepumpe der teuerste Betriebsfehler.
Die Heizlast wird pauschal abgeschätzt, etwa über die Wohnfläche. Schneller und günstiger, aber ungenau.
Für BEG-Förderung nicht zulässigHeizlast je Raum nach DIN EN 12831-1, Heizkörper einzeln bewertet, Ventile einzeln voreingestellt, Pumpe und Vorlauftemperatur passend eingestellt.
Seit 01.01.2023 Pflicht für die BEG-FörderungDer Nachweis läuft über die Bestätigung des VdZ. Fehlt dieses Formular, wird die Förderung nicht ausgezahlt, unabhängig davon, wie gut die Anlage läuft. Unabhängig von jeder Förderung gilt außerdem für Gebäude ab sechs Wohneinheiten eine gesetzliche Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung einschließlich Abgleich.
Wir verkaufen keine Anlagen, also haben wir kein Interesse an einer größeren Zahl auf dem Typenschild. Genau deshalb steht die Planung bei uns vor dem Angebot und nicht danach.
Der Prüfsatz für Ihr Angebot: Steht eine raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 drin, ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ausgewiesen, und passt die Geräteleistung zur berechneten Heizlast statt zur alten Kesselleistung? Wenn eine dieser drei Fragen unbeantwortet bleibt, fehlt die Grundlage, egal wie gut der Preis aussieht.
Schicken Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung und, falls vorhanden, ein Angebot. Wir sagen Ihnen, ob die geplante Anlagengröße zu Ihrem Gebäude passt, und was im Angebot fehlt. Unverbindlich, herstellerneutral und ohne Verkaufsdruck.
Angebot prüfen lassen →Quellen: DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 (Heizlast) · VdZ, Formulare hydraulischer Abgleich · Gebäudeforum klimaneutral zum hydraulischen Abgleich · Verfahren-B-Pflicht für BEG seit 01.01.2023 · Stand 27. Juli 2026
Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine Fachberatung und Vermittlung. Der Überschlagsrechner dient der Plausibilitätsprüfung und ersetzt keine Heizlastberechnung nach Norm; verbindlich ist die raumweise Berechnung durch Fachleute. Angaben zu Förder- und Rechtsfragen sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung und können sich ändern.