Wärmepumpe oder Fernwärme in Hannover? Erst den Wärmeplan prüfen.
Herstellerneutrale Entscheidungs- und Projektberatung. Wir verkaufen keine Anlagen: wir prüfen, strukturieren und bringen Ihr Projekt mit dem passenden Fachbetrieb zusammen.
Hannover hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Je nachdem, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt, gelten unterschiedliche Regeln; im Fernwärme-Satzungsgebiet gilt ein Anschlusszwang. Wir ordnen ein, was zu Ihrem Objekt passt.
Stand: 18. August 2026 · Wärmeplan Hannover, proKlima 2026 (Version 1.4), Preisblatt enercity Netz 2026Was der kommunale Wärmeplan für Sie bedeutet
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat die kommunale Wärmeplanung am 27. März 2025 beschlossen (Drucksache 1288/2024). Der Plan legt für die gesamte Stadt fest, wie die Wärmeversorgung künftig aussehen soll, und teilt das Stadtgebiet dafür in Gebietsarten ein. Seit der Erweiterung des Satzungsgebiets zum 30. Mai 2025 unterscheidet die Karte vier Einstufungen:
- Fernwärme-Satzungsgebiet: das Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung, in dem ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme gilt (Paragraf 6). Am 27. März 2025 hat der Rat es um vier Quartiere in der Nord- und Südstadt erweitert, in Kraft seit 30. Mai 2025.
- Prüfgebiet Fernwärme: Bereiche mit teilweise vorhandenen Fernwärmeleitungen, in denen ein Anschluss geprüft wird.
- Prüfgebiete Nahwärme: Bereiche, in denen ein Nahwärmenetz geprüft wird.
- Dezentrale Wärmelösung: Bereiche, deren Bebauung sich besonders für dezentrale Wärmeerzeuger wie die Wärmepumpe eignet.
Welche dieser Einstufungen für Ihre Adresse gilt, ist der entscheidende erste Schritt. Er lässt sich über die Wärmekarte Hannover der Landeshauptstadt und über die interaktive Karte des Satzungsgebiets von enercity abfragen. Fernwärme deckte 2020 rund 27 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt; das Zielszenario des Wärmeplans nennt für 2045 rund 56 Prozent (Erläuterungsbericht Wärmeplanung Hannover).
Anschlusszwang im Fernwärme-Satzungsgebiet
Liegt Ihr Grundstück im Satzungsgebiet, sind Eigentümerinnen und Eigentümer nach der Fernwärmesatzung grundsätzlich verpflichtet, ihr Gebäude an die Fernwärme anzuschließen. Diese Pflicht folgt aus der städtischen Satzung und gilt unabhängig vom Bundesrecht: Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes ist seit dem 29. Juli 2026 entfallen, am Anschlusszwang in Hannover ändert das nichts.
Wichtig: Der Anschlusszwang gilt ausschließlich innerhalb des Satzungsgebiets. Außerhalb bleibt Ihnen die freie Wahl des Heizsystems. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Adresse überhaupt betroffen ist, bevor Sie über Technik entscheiden.
Wärmepumpe trotz Satzungsgebiet: die Befreiung
Auch im Satzungsgebiet ist die Wärmepumpe nicht ausgeschlossen. Die Satzung sieht eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vor, insbesondere für emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlagen, die vorrangig erneuerbare Energien nutzen.
- Als emissionsfrei gelten unter anderem Wärmepumpen, Geothermie und Solarthermie.
- Bestandsanlagen gelten mit Eingang des vollständigen Befreiungsantrags als befreit.
- Ob und in welchem Umfang eine Befreiung erteilt wird, richtet sich nach der Satzung und Ihrem konkreten Antrag.
Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse. Ein Installateur, der eine Anlage verkaufen möchte, ist selten die neutrale Instanz für die Frage, ob sich der Weg über die Befreiung für Ihr Objekt überhaupt lohnt. Wir ordnen das für Sie ein.
Zwei Töpfe, die sich stapeln lassen
In Hannover kommen Bundes- und Regionalförderung zusammen. Was davon für Sie gilt, hängt an drei Dingen:
- 01 Bund: KfW 458 30 Prozent Grundförderung, mit Boni je nach Einkommen bis 70 oder 80 Prozent. Der Zuschuss beträgt höchstens 22.400 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich ab.
- 02 Region: proKlima Der enercity-Fonds fördert zusätzlich in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Bewilligt wird, solange das Budget reicht.
- 03 Die Obergrenze Alle öffentlichen Mittel zusammen dürfen 60 Prozent der geförderten Kosten nicht überschreiten. Das ist die Kumulierungsgrenze der Bundesförderung.
Förderfähige Kosten nach Wohneinheiten. Der oft genannte Betrag von 28.000 Euro gilt für die erste Wohneinheit. Bei mehreren Einheiten wächst die Grundlage:
- Erste Wohneinheit: 28.000 Euro.
- Zweite bis sechste: je 15.000 Euro.
- Jede weitere ab der siebten: je 8.000 Euro.
Ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten kommt so auf 151.000 Euro förderfähige Gesamtkosten. Der Höchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, allerdings nur für die erste Wohneinheit.
Was proKlima zahlt. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 1.500 Euro; für eine Erdreich-Wärmepumpe auf 2.500 Euro; im Mehrfamilienhaus auf 10.000 Euro (proKlima-Förderprogramm 2026, Version 1.4). Die Auslastung zeigt das Fördermittel-Barometer auf proklima-hannover.de.
Drei Bedingungen, an denen es scheitern kann.
- Kältemittel: Bei Luft-Wärmepumpen muss es ein natürliches aus der proKlima-Liste sein.
- Vorlauftemperatur: Höchstens 55 Grad im Ein- und Zweifamilienhaus, 60 Grad im Mehrfamilienhaus.
- Frist: Der Antrag für das Förderjahr 2026 muss bis zum 31. Oktober 2026 eingehen.
Einen Rechner für Ihren Fördersatz finden Sie im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026, das Stapeln von Bund und proKlima erklärt Förderung Niedersachsen. Wir prüfen den passenden Förderpfad neutral mit. Eine verbindliche Wirtschaftlichkeits- oder Detailauslegung erfolgt anschließend durch den beauftragten Fachbetrieb.
Netzanschluss und Zählerplatz in Hannover
Stromnetzbetreiber in Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen und Seelze (Ortsteil Letter) ist die enercity Netz GmbH. Eine Wärmepumpe ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung und muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme gemeldet werden (Paragraf 19 Absatz 2 NAV); die Anmeldung läuft über das NetzPortal, den Weg dorthin kennt Ihr Elektrofachbetrieb. Ab 4,2 Kilowatt Leistung gehört die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung dazu. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt: Modul 1 nach Paragraf 14a EnWG bringt im Netzgebiet von enercity Netz eine pauschale Ermäßigung von 131,28 Euro im Jahr (Preisblatt Netznutzung Strom 2026, gültig ab 1. Januar 2026, netto).
Der teure Punkt liegt selten im Netz, sondern im eigenen Keller: Wird die elektrische Anlage wesentlich geändert, muss der Zählerplatz den heute geltenden technischen Anschlussbedingungen entsprechen. Wir lassen den Befund zum Zählerplatz vor dem Angebot schriftlich erstellen, damit Preis und Termin nicht erst auf der Baustelle entstehen. Die Grundlagen stehen im Ratgeber Netzanschluss für die Wärmepumpe.
Einordnen, statt verkaufen
VAN DER RHEEDE ist eine herstellerneutrale Fachberatung. Für Ihr Vorhaben in Hannover heißt das konkret:
- Wir klären die Gebietseinstufung und was sie für Ihr Objekt bedeutet.
- Wir ordnen ein, ob Wärmepumpe oder Fernwärme für Gebäude, Bedarf und Budget sinnvoll ist. Den überregionalen Vergleich mit echten Netzpreisen finden Sie im Ratgeber Fernwärme oder Wärmepumpe.
- Wir prüfen den Förderpfad und vermitteln bei Bedarf einen geprüften Fachbetrieb mit passenden Umsetzungskapazitäten.
- Die Ausführung plant und verantwortet der Fachbetrieb eigenständig. Die Beratung bei uns ist unverbindlich.
Ihr Gebäude steht nicht in Hannover?
Der Wärmeplan endet an der Stadtgrenze, Netzbetreiber und Förderkulisse sind je Kommune verschieden geregelt. Für diese Städte haben wir die örtlichen Zuständigkeiten mit Quelle und Stand aufbereitet:
Passt dazu
Wärmepumpe und Wärmeplan in Hannover
Muss ich mein Haus in Hannover an die Fernwärme anschließen?
Ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt nur innerhalb des in der Fernwärmesatzung festgelegten Satzungsgebiets. Ob Ihre Adresse dort liegt, prüfen Sie in der interaktiven Karte von enercity. Außerhalb des Satzungsgebiets besteht kein Anschlusszwang.
Kann ich trotz Fernwärme-Satzungsgebiet eine Wärmepumpe einbauen?
Ja. Für emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vorgesehen. Ob und in welchem Umfang sie erteilt wird, richtet sich nach der Satzung und dem vollständigen Befreiungsantrag.
Wie finde ich heraus, in welchem Gebiet mein Haus liegt?
Der kommunale Wärmeplan unterscheidet das Fernwärme-Satzungsgebiet, Prüfgebiete für Fernwärme und Nahwärme sowie Gebiete mit dezentraler Wärmelösung. Ihre konkrete Adresse können Sie über die Wärmekarte Hannover der Landeshauptstadt oder die interaktive Karte des Satzungsgebiets von enercity abfragen.
Lohnt sich eine Wärmepumpe in Hannover trotz Wärmeplan?
Das hängt vom Gebäude, dem Wärmebedarf, der Gebietseinstufung und dem Förderpfad ab. Wir ordnen herstellerneutral und unverbindlich ein, ob Wärmepumpe oder Fernwärme für Ihr Objekt sinnvoll ist. Eine verbindliche technische Auslegung erfolgt anschließend durch den ausführenden Fachbetrieb.
Welche Förderung gibt es 2026 für die Wärmepumpe?
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue KfW-Konditionen: 30 Prozent Grundförderung plus Boni, je nach Einkommen bis 70 beziehungsweise 80 Prozent von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten, also bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Ausgangslage ab; wir prüfen den passenden Förderpfad neutral mit.
Was heißt das für Ihr Gebäude?
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Immobilie und Ihr Ziel. Wir sagen Ihnen offen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Unverbindlich, herstellerneutral, ohne Verkaufsdruck.
Wärmepumpen-Eignung prüfen →Quellen und weiterführende Informationen: Landeshauptstadt Hannover, Kommunale Wärmeplanung (hannover.de) und Erläuterungsbericht Wärmeplanung Hannover (Stand 28.03.2025); Fernwärmesatzung Hannover (Paragraf 6 Anschluss- und Benutzungszwang, Paragraf 7 Befreiung), Ratsbeschlüsse vom 27.03.2025 (Drucksachen 1288/2024 und 1381/2024); proKlima-Förderprogramm 2026, Version 1.4 (Stand 08.07.2026); KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458 (Stand 07/2026, Kumulierungsgrenze 60 Prozent); enercity Netz, Preisblatt Netznutzung Strom 2026 (gültig ab 01.01.2026); Wärmekarte Hannover der Landeshauptstadt und interaktive Karte des Satzungsgebiets bei enercity. Angaben Stand 18. August 2026, ohne Gewähr.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Prüfung im Einzelfall durch die zuständige Behörde. VAN DER RHEEDE erbringt Beratungs- und Vermittlungsleistungen und keine Bau- oder Werkleistungen.