EEG-Reform · Verfahrens-Ticker · Entscheidungshilfe

Einspeisevergütung vor dem Aus? Der nüchterne Stand.

Ja, es gibt einen Reformentwurf, der die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027 ablösen soll. Nein, das ist noch kein Gesetz. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt derzeit viel Panik-Marketing. Hier ist stattdessen der Verfahrensstand mit Datum, der Bestandsschutz und eine ehrliche Antwort auf die Frage: jetzt bauen oder warten?

  • Entwurfsstand 17.07.2026
  • Bestandsschutz erklärt
  • Kein Panik-Frame
Stand: 24. Juli 2026 · nächster Verfahrensschritt: Kabinett, geplant 29.07.2026
01 · Der Ticker

Was geplant ist und wie weit das Verfahren ist

Verfahrensstand EEG-Novelle · Stand 24.07.2026
DatumStand
27.02.2026Erster Arbeitsentwurf wird bekannt: kompletter Vergütungs-Wegfall für Neuanlagen bis 25 kWp ab 2027
17.07.2026Überarbeiteter Referentenentwurf: Entschärfung. Bis zu 36 Monate abgesenkte Übergangszahlung (laut Branchenangaben rund 5,2 Cent), danach Direktvermarktung mit 1,5 Cent Bonus für vier Jahre
18. bis 22.07.2026Verbändeanhörung mit nur drei Werktagen Frist; breite Kritik von BSW-Solar, BEE, ZVEH
29.07.2026Geplanter Kabinettsbeschluss (Termin wurde in diesem Verfahren schon mehrfach verschoben)
ab September 2026Bundestagsberatung, danach Bundesrat; geplanter Systemwechsel-Stichtag bleibt der 01.01.2027

Geplant ist laut Entwurf zudem eine stufenweise Direktvermarktungspflicht für Neuanlagen: ab 2027 ab 50 kW, ab 2028 unter 50 kW, ab 2029 unter 25 kW, ab 2030 auch unter 7 kW. Alles bleibt Entwurfsstand, bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Verfahrensschritt.

02 · Der Bestandsschutz

Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, ist raus aus der Debatte

Der wichtigste Fakt dieser Seite ist geltendes Recht und kein Entwurf: Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, behalten ihre bei Inbetriebnahme gültige Vergütung für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Alle bekannten Entwurfsfassungen bestätigen diesen Bestandsschutz ausdrücklich.

  • Es zählt die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung. Wer den Bestandsschutz will, braucht Anlage, Anschluss und Inbetriebnahme bis Jahresende, und die Auftragsbücher der Betriebe füllen sich im Herbst erfahrungsgemäß.
  • Die aktuellen Sätze: bis 31.07.2026 sind es 7,78 Cent bei Teileinspeisung (bis 10 kWp), ab 01.08.2026 rund 7,70 Cent. Alle Leistungsklassen: Einspeisevergütungs-Tabelle.
  • Bestandsanlagen bleiben unberührt, egal was 2027 beschlossen wird.
03 · Die Entscheidung

Jetzt bauen oder warten? Die ehrliche Abwägung.

Vorziehen auf 2026 spricht für Sie, wenn Dach, Verbrauch und Budget ohnehin passen und Sie die Planungssicherheit von 20 Jahren Festvergütung schätzen. Dann ist der Bestandsschutz ein echtes, kostenloses Zubrot zur Eigenverbrauchsrendite.

Warten ist rational, wenn Ihre Anlage sich ohnehin fast nur über den Eigenverbrauch rechnet (hoher Verbrauch tagsüber, Wärmepumpe, E-Auto, Speicher). Selbst erzeugter Strom kostet rund 10 Cent, Netzstrom 30 bis 35 Cent; diese Ersparnis bleibt auch ohne jede Vergütung bestehen. Auch wer 2027 baut, bekäme nach aktuellem Entwurf eine Übergangszahlung und später einen Direktvermarktungsbonus, nur eben weniger und kürzer.

  • Kein Panikkauf: Eine schlecht geplante Anlage kostet mehr, als der Bestandsschutz je einbringt. Dimensionierung vor Deadline.
  • Kritik ernst nehmen, Quellen kennzeichnen: Der Branchenverband BSW-Solar prognostiziert auf Basis eigener Umfragen einen Nachfrageeinbruch von über zwei Dritteln und nennt die Übergangszahlung ein Trostpflaster. Das ist eine Verbandsposition im laufenden Verfahren, keine neutrale Studie.
  • Smart-Meter-Realität: Verbände bezweifeln, dass der Rollout intelligenter Messsysteme für eine Pflicht-Direktvermarktung kleiner Anlagen rechtzeitig reicht. Auch das kann das Verfahren noch verändern.

Unsere Linie: Wir empfehlen keine Anlage wegen einer Deadline, sondern wegen Ihrer Zahlen. Wenn beides zusammenfällt, umso besser. Ob es bei Ihnen zusammenfällt, klären wir kostenlos und herstellerneutral.

Häufige Fragen zur EEG-Reform

Wird die Einspeisevergütung wirklich abgeschafft?
Geplant, aber nicht beschlossen. Der Entwurf vom 17.07.2026 sieht für Neuanlagen bis 25 kWp ab 2027 eine befristete Übergangszahlung und danach Direktvermarktung mit Bonus vor. Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen aus; wir führen oben den Ticker.
Bin ich betroffen, wenn ich noch 2026 in Betrieb nehme?
Nein. Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichert nach geltendem Recht die Vergütung für 20 Jahre plus Rest des Jahres. Maßgeblich ist die tatsächliche Inbetriebnahme, nicht Bestellung oder Montage.
Rechnet sich PV auch ganz ohne Vergütung?
Bei hohem Eigenverbrauch ja: Eigener Solarstrom kostet rund 10 Cent, Netzstrom das Drei- bis Dreieinhalbfache. Ohne Vergütung braucht es aber Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto, damit genug Strom selbst genutzt wird.
Was kritisiert die Solarbranche?
BSW-Solar nennt die geplante Übergangszahlung ein Trostpflaster und erwartet laut eigener Umfrage einen Nachfrageeinbruch von über zwei Dritteln; BEE und ZVEH fordern Nachbesserungen, auch wegen des schleppenden Smart-Meter-Rollouts und der kurzen Anhörungsfrist. Das sind Verbandspositionen im laufenden Verfahren.
Kommt das Gesetz überhaupt noch 2026?
Möglich, aber der Zeitplan ist eng und der Kabinettstermin wurde mehrfach verschoben. Der im Entwurf vorgesehene Stichtag bleibt der 01.01.2027; ob er im parlamentarischen Verfahren hält, ist offen.

2026 bauen oder entspannt warten?

Wir rechnen Ihre Anlage einmal neutral durch: Eigenverbrauch, Vergütung, Zeitplan bis zur Inbetriebnahme. Danach wissen Sie, ob die Deadline für Sie überhaupt eine ist.

Projekt kostenlos einordnen lassen

Grundlagen: Überarbeiteter Referentenentwurf des BMWE zur EEG-Novelle (Fassung 17.07.2026) und Fachberichterstattung dazu (u. a. pv magazine, 20.07.2026); Übergangszahlung laut Stellungnahme des BSW-Solar zum Entwurf; Bestandsschutz nach Paragraf 25 EEG; aktuelle Vergütungssätze laut Finanztip (Stand 28.05.2026) und gesetzlicher Degressionsregel; Eigenverbrauchs-Größenordnungen laut Finanztip. Verfahrensstand am 24.07.2026 recherchiert.

Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 24. Juli 2026, ohne Gewähr; keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die beschriebene Reform ist ein Gesetzentwurf im laufenden Verfahren; Inhalte, Zahlen und Zeitplan können sich ändern, verbindlich ist erst das verkündete Gesetz. Übergangszahlungs-Beträge entstammen Verbandsangaben zum Entwurf. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.