Die feste Einspeisevergütung mit zwanzig Jahren Bestandsschutz gilt nur noch für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Danach soll ein anderes System greifen. Hier steht, was der Unterschied über zwanzig Jahre ausmacht, und ehrlicherweise auch, für wen er klein genug ist, um gelassen zu bleiben.
Stand: 4. August 2026 · Sätze der Bundesnetzagentur ab 01.08.2026, Regierungsentwurf EEG vom 29.07.2026Wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, bekommt den dann gültigen Satz für zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Das ist der eigentliche Wert der heutigen Regelung: nicht die Höhe, sondern die Zusage. Für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026 sind das bei einer Anlage bis 10 kWp 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Die vollständige Staffel steht auf unserer Seite zur Einspeisevergütung.
Diese Sätze sinken turnusmäßig um ein Prozent pro Halbjahr. Das ist die kleine Bewegung. Die große steht daneben.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Er sieht für Neuanlagen ab 2027 das Ende der festen Einspeisevergütung vor. An ihre Stelle sollen treten:
Wichtig, und deshalb hier und nicht im Kleingedruckten: Dieser Entwurf ist kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten ab September 2026, die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht aus, und Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind die Regel, nicht die Ausnahme. Alle 2027er-Zahlen auf dieser Seite sind Planwerte. Gesichert ist allein, was für 2026 gilt.
Beispielanlage mit 10 kWp und 10.000 Kilowattstunden Jahresertrag, Überschusseinspeisung. Entscheidend ist, wie viel davon überhaupt eingespeist wird, deshalb rechnen wir zwei Haushalte:
| Haushalt | eingespeist | Start 2026 | Start 2027 |
|---|---|---|---|
| Haushalt ohne Wärmepumpe und ohne E-Auto Eigenverbrauch 30% |
7.000 kWh/Jahr | 10.780 € | 4.660 bis 6.450 € |
| Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto Eigenverbrauch 60% |
4.000 kWh/Jahr | 6.160 € | 2.660 bis 3.680 € |
2026: 7,70 ct über 20 Jahre, gesetzlich zugesichert. 2027: 5,2 ct Übergangszahlung für 3 Jahre, danach 17 Jahre zum Jahresmarktwert Solar, angesetzt mit 3,0 bis 4,5 ct. Die Spanne bildet ab, dass der Marktwert mit wachsendem Solarzubau tendenziell sinkt und die Direktvermarktung eine Gebühr kostet. Alles nominal, ohne Preissteigerung.
Der Unterschied liegt also bei rund 4.330 bis 6.120 Euro für den Haushalt ohne Wärmepumpe und bei rund 2.480 bis 3.500 Euro für den Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto. Das ist Geld, aber es ist nicht der Betrag, um den es bei einer Photovoltaikanlage eigentlich geht. Warum, steht im nächsten Abschnitt.
Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ersetzt Netzstrom für rund 37 Cent. Jede eingespeiste bringt 7,7 Cent. Der Eigenverbrauch ist damit fast fünfmal so wertvoll wie die Einspeisung, und genau dieser Teil wird von der Novelle gar nicht berührt. Dieselbe Beispielanlage, jetzt über beide Seiten gerechnet:
| Haushalt | Eigenverbrauch | Einspeisung | Anteil Einspeisung |
|---|---|---|---|
| Haushalt ohne Wärmepumpe und ohne E-Auto | 22.200 € | 10.780 € | 33 % |
| Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto | 44.400 € | 6.160 € | 12 % |
Eigenverbrauch bewertet mit 37,0 Cent je Kilowattstunde (Haushaltsstrom im Mittel 2026, BDEW), konstant über 20 Jahre gerechnet. Steigen die Strompreise, verschiebt sich das Verhältnis noch weiter zugunsten des Eigenverbrauchs.
Beim Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto hängen also nur rund 12 Prozent des Anlagenwerts an der Vergütung, über die gerade politisch entschieden wird. Wer die Frist verpasst, verliert einen überschaubaren Teil einer Rechnung, deren Hauptposten unverändert bleibt. Wie Wärmepumpe und Photovoltaik zusammenspielen, steht im Ratgeber Wärmepumpe mit Photovoltaik.
Die Frist spricht für 2026, wenn Sie ohnehin bauen wollten und die Planung steht, wenn Ihr Dach eine hohe Einspeisequote erwarten lässt, also kein Wärmepumpen- oder Ladebedarf dagegensteht, oder wenn Volleinspeisung für Sie in Frage kam, denn dieser Bonus soll ersatzlos verschwinden.
Die Frist ist kein Grund zur Eile, wenn die Planung noch nicht trägt, wenn Sie eine Wärmepumpe oder ein E-Auto planen und damit ohnehin viel selbst verbrauchen werden, oder wenn ein überstürztes Angebot dabei herauskäme. Eine um zehn Prozent falsch dimensionierte Anlage kostet über zwanzig Jahre mehr, als die Frist einbringt. Woran sich ein gutes Angebot erkennen lässt, steht im Ratgeber PV-Angebot prüfen.
Und ein praktischer Hinweis, der oft untergeht: Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht der Vertrag und nicht die Montage. Zwischen Auftrag, Lieferung, Montage, Zählersetzung durch den Netzbetreiber und Anmeldung im Marktstammdatenregister liegen erfahrungsgemäß Wochen bis Monate. Wer die Frist ernsthaft nutzen will, sollte das nicht im Dezember beginnen.
Der wichtigste Vorbehalt steht schon oben: Die Novelle ist nicht beschlossen. Es ist möglich, dass das Parlament die Übergangszahlung anhebt, die Staffelung streckt oder die EU-Kommission Änderungen verlangt. Dann fällt der Unterschied kleiner aus als hier gerechnet.
Auch der Marktwert Solar ist eine Annahme, keine Tatsache. Wir setzen 3,0 bis 4,5 Cent an, weil der Wert 2025 bei rund 4,5 Cent lag und mit wachsendem Zubau eher sinkt. Er könnte auch steigen, etwa wenn Speicher und flexible Verbraucher die Mittagsspitze abbauen. Nach oben wie nach unten sind zwanzig Jahre eine lange Zeit für eine Prognose.
Und die Gegenrechnung im vierten Abschnitt rechnet den Strompreis konstant mit 37 Cent. Das ist bewusst konservativ. Steigt er, wird der Eigenverbrauch noch wichtiger und die Frist noch unwichtiger.
Grundlagen: Anzulegende Werte und Einspeisevergütung für Inbetriebnahmen ab 01.08.2026 laut Bundesnetzagentur (§§ 21, 48, 53 EEG, Vermarktungspauschale 0,4 ct); Vergütungsdauer 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr nach § 25 EEG; Regierungsentwurf zur EEG-Novelle, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 (BMWE), parlamentarische Beratung ab September 2026, beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission ausstehend; Jahresmarktwert Solar 2025 rund 4,51 ct; Haushaltsstrompreis 2026 im Mittel 37,0 ct laut BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026.
Wir rechnen Ihren Fall mit Ihrem Verbrauch durch und sagen auch dann ab, wenn Warten für Sie die bessere Wahl ist. Herstellerneutral, ohne Verkaufsdruck und ohne künstliche Eile.
Projekt einordnen lassen →Die Angaben zur geplanten EEG-Novelle beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 29.07.2026 und sind bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorläufig. Beispielrechnungen sind Orientierungen mit offengelegten Annahmen, keine Angebote oder Ertragszusagen; der tatsächliche Ertrag hängt von Dach, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die VAN DER RHEEDE Renewables ist eine herstellerneutrale Fachberatung und Vermittlung; die Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Fachpartner.