Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht im Bundesgesetzblatt. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt, die Heizungswahl ist frei. Was das praktisch bedeutet.
Jetzt ist es amtlich: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Seine Kernregeln sind seit dem 29. Juli in Kraft und lösen das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.
Niemand muss mehr aus Angst vor der alten 65-Prozent-Regel überstürzt handeln, und niemand sollte wegen der neuen Wahlfreiheit überstürzt eine Gasheizung kaufen. Wer vor der Heizungsentscheidung steht, hat Zeit für eine ruhige, rechnerische Entscheidung. Die Förderung läuft weiter: Nach der KfW-Reform vom 21. Juli 2026 sind bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Wer sie voll mitnehmen will, sollte allerdings wissen, dass der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 schrittweise sinkt. Die laufenden Kosten beider Systeme haben wir in der Vollkostenrechnung offen gelegt.
Alle Details, den Verfahrensweg und die häufigsten Fragen beantwortet unser laufend aktualisierter Ratgeber zum Heizungsgesetz 2026.
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