Marktlage · 30. Juli 2026

EEG-Novelle: Kabinett beschließt den Regierungsentwurf

Die Reform der Einspeisevergütung nimmt die nächste Hürde. Noch ist nichts Gesetz, aber der Zeitplan wird konkret. Was Betreiber jetzt wissen müssen.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Damit geht die Reform ins parlamentarische Verfahren. Der Plan: Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen wird ab 2027 schrittweise ersetzt. Kleine Anlagen bis 25 kWp erhalten eine befristete Übergangszahlung, größere Anlagen müssen ihren Strom zwischen 2027 und 2030 gestaffelt selbst vermarkten. Jetzt folgen Bundestag und Bundesrat.

Die Einordnung

Was das praktisch heißt

Wer eine Photovoltaik-Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Sätze, mit Bestandsschutz für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Es zählt die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung; zum 1. August 2026 sinken die Sätze turnusgemäß um 1 Prozent. Die aktuellen Sätze als Tabelle und den Verfahrens-Ticker zur Reform halten wir laufend aktuell, inklusive der ehrlichen Antwort auf die Frage, für wen sich das Vorziehen lohnt und für wen nicht.

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